Jusos Hünfeld
Jusos in der SPD
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Satzungen

Satzung für den Unterbezirk Fulda

Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos) Hünfeld

Die Mitgliederversammlung hat am 07.09.2009 auf Grund des § 9 des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) die folgende Satzung beschlossen:

Präambel

Ziel und Zweck der Jusos Hünfeld ist es die Sozialdemokratie im Altkreis Hünfeld zu fördern und die Ideen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten zu vertreten und zu verwirklichen. Kooperationen mit benachbarten oder befreundeten Stadtverbänden und Unterbezirken sollen zur Erreichung interkommunaler Ziele angestrebt werden.
Die Verfolgung von Ziel und Zweck erfolgt immer unter Beachtung der Grundwerte der SPD von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Weitere dauernd zu beachtende Grundwerte sind die 1948 von der UNO beschlossenen Menschenrechte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung für das Land Hessen.

§ 1 – Gliederung

1. Der Jusos Stadtverband Hünfeld ist der Zusammenschluss aller Jungsozialisten, die im Bereich des Altkreises Hünfeld wohnen. Mitglied kann jeder sein, der sich zu den Grundsätzen der SPD bekennt.

§ 2 – Organe des Vereins

1. Organe des Vereins sind
a. die Stadtverbandsversammlung
b. der Stadtverbandsvorstand

2. Über alle Beschlüsse der Organe nach Nr. 1 müssen Niederschriften angefertigt werden.

§ 3 – Stadtverbandsversammlung

1. Die Stadtverbandsversammlung ist das oberste Organ des Stadtverbands. Mitglieder mit Stimmrecht sind alle Mitglieder nach § 1 dieser Satzung.
2. Die Stadtverbandsversammlung wird vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden einberufen, der/die auch die Sitzung leitet. Im Falle seiner/ihrer Verhinderung beruft ein und leitet einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden die Stadtverbandsversammlung.
3. Die Stadtverbandsversammlung entscheidet außer bei Satzungsfragen (s. § 9 des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands) mit einfacher Mehrheit. Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig.
4. Die Stadtverbandsversammlung ist nach Bedarf einzuberufen, im Kalenderjahr jedoch mindestens einmal. Die Stadtverbandsversammlung können als öffentliche Versammlung organisiert werden, wenn keine Beschlüsse zu fassen sind.

§ 4 – Der Stadverbandsvorstand

1. Zum Stadverbandsvorstand gehören mit Stimmrecht
a. der/die Vorsitzende
b. der stellv. Vorsitzende
c. der Kassierer
d. der Pressesprecher
e. der Schriftführer
g. bis zu fünf Beisitzer

2. Auf Beschluss des Vorstandes können andere Funktionsträger mit beratender Stimme
teilnehmen.
3. Der Stadverbandsvorstand tagt nach Bedarf

§ 5 – Wahlen

1. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Dabei sind die Beschlüsse und Satzungsbestimmungen der Partei unter Beachtung der Mindestabsicherung von Männern und Frauen in Funktionen und Mandanten zu berücksichtigen.

§ 6 – Änderung dieser Satzung

Änderungen oder Neufassungen dieser Satzung können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen einer Stadtverbandsversammlung beschlossen werden. Eine geplante Satzungsänderung ist als eigener Tagesordnungspunkt in der Einladung aufzuführen. Ebenso muss ein Entwurf der geplanten Änderungen der Einladung beigefügt werden.

§ 7 – Schlussbestimmungen

1. Diese Satzung ist für alle Mitglieder im Jusos Stadtverband Hünfeld verbindlich.
2. Bei allen Fragen, die in dieser Satzung nicht geregelt sind, wird nach dem Organisationsstatut des Unterbezirks Fulda, dem des Landesverbandes Nordhessen, ergänzend nach dem Organisationsstatut der SPD verfahren.
3. Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Annahme durch die absolute Mehrheit der nach dieser Satzung (§ 3 Abs. 3 und § 9 Sätze 2 und 3) stimmberechtigten Mitglieder am 07.09.2009 in Kraft.

gez.
Sascha Ruß (Vorsitzender)
gez.
Vincenz Blanquett (Stellvertreter)
gez.
Daniel Sauer (Schriftführer)
i.A. Jan Kircher
Kommende Termine
26.11. - 15.00 Uhr: Juso-Sitzung (SPD-Bürgerbüro, Vor dem Peterstor 10, Fulda)
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